Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.09.1982 - 19 U 226/80   

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OLG Köln, 17.09.1982 - 19 U 226/80 (https://dejure.org/1982,11667)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.09.1982 - 19 U 226/80 (https://dejure.org/1982,11667)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. September 1982 - 19 U 226/80 (https://dejure.org/1982,11667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 340
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    Denn unter den Aktionären besteht nicht nur eine - sich aus dem Gesetz ergebende - allgemeine Verpflichtung, bestimmte Rechte Dritter nicht zu verletzen (zu einem derartigen Fall vgl. OLG Köln, VersR 1984, 340), vielmehr werden ihre Beziehungen untereinander durch das in einer Gesellschaft bestehende Mitgliedschaftsverhältnis geprägt, aus dem besondere, auf dieses Rechtsverhältnis bezogene und seinem Inhalt entsprechende Pflichten (Treupflichten) der Mitglieder der Gesellschaft untereinander hervorgehen.
  • OLG Hamm, 04.07.2005 - 17 U 94/04

    Neue Angriffsmittel in der Berufung - Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

    Die allgemeine Verpflichtung, den Anwohnern deliktisch zum Schadensersatz verpflichtet zu sein, genügt zur Begründung des besonderen Interesses nicht, sondern stellt nur ein allgemeines Interesse dar (vgl. speziell für Kabel- und Rohrverlegungsarbeiten: BGH, VersR 1962, 86 ff; NJW 1977, 2208 ff; OLG Köln, VersR 1984, 340).
  • OLG Nürnberg, 17.12.2003 - 4 U 2129/03

    Haftung für Unterbrechung der Stromzufuhr

    Aus diesen Gründen hat es die Rechtsprechung bisher abgelehnt, einem in Folge Beschädigung eines Stromkabels betroffenen Gewerbebetrieb Ersatzansprüche aufgrund des Werkvertrages- zuzubilligen, bei dessen Ausführung es zu der Beschädigung gekommen war (BGH NJW 1977, 2208; VersR 1962, 86; OLG Köln VersR 1984, 340; Palandt/Heinrichs, a.a.O. Rdnr. 31 je m.w.N.).
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 143/94

    Verletzung einer gesellschaftsrechtlichen Treupflicht - Haftung eines

    Denn unter den Aktionären besteht nicht nur eine - sich aus dem Gesetz ergebende - allgemeine Verpflichtung, bestimmte Rechte Dritter nicht zu verletzen (zu einem derartigen Fall vgl. OLG Köln VersR 1984, 340), vielmehr werden ihre Beziehungen untereinander durch das in einer Gesellschaft bestehende Mitgliedschaftsverhältnis geprägt, aus dem besondere, auf dieses Rechtverhältnis bezogene und seinem Inhalt entsprechende Pflichten (Treupflichten) der Mitglieder der Gesellschaft untereinander hervorgehen.
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 145/94

    Schadensersatzanspruch eines Aktionärs wegen Entwertung seines Aktienbesitzes -

    Denn unter den Aktionären besteht nicht nur eine - sich aus dem Gesetz ergebende - allgemeine Verpflichtung, bestimmte Rechte Dritter nicht zu verletzen (zu einem derartigen Fall vgl. OLG Köln VersR 1984, 340), vielmehr werden ihre Beziehungen untereinander durch das in einer Gesellschaft bestehende Mitgliedschaftsverhältnis geprägt, aus dem besondere, auf dieses Rechtverhältnis bezogene und seinem Inhalt entsprechende Pflichten (Treupflichten) der Mitglieder der Gesellschaft untereinander hervorgehen.
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 144/94

    Verletzung einer gesellschaftsrechtlichen Treupflicht - Haftung eines

    Denn unter den Aktionären besteht nicht nur eine - sich aus dem Gesetz ergebende - allgemeine Verpflichtung, bestimmte Rechte Dritter nicht zu verletzen (zu einem derartigen Fall vgl. OLG Köln VersR 1984, 340), vielmehr werden ihre Beziehungen untereinander durch das in einer Gesellschaft bestehende Mitgliedschaftsverhältnis geprägt, aus dem besondere, auf dieses Rechtverhältnis bezogene und seinem Inhalt entsprechende Pflichten (Treupflichten) der Mitglieder der Gesellschaft untereinander hervorgehen.
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 210/94

    Schadenersatzklage wegen Verhinderung eines Kapitalherabsetzungsbeschlusses in

    Denn unter den Aktionären besteht nicht nur eine - sich aus dem Gesetz ergebende - allgemeine Verpflichtung, bestimmte Rechte Dritter nicht zu verletzen (zu einem derartigen Fall vgl. OLG Köln VersR 1984, 340), vielmehr werden ihre Beziehungen untereinander durch das in einer Gesellschaft bestehende Mitgliedschaftsverhältnis geprägt, aus dem besondere, auf dieses Rechtverhältnis bezogene und seinem Inhalt entsprechende Pflichten (Treupflichten) der Mitglieder der Gesellschaft untereinander hervorgehen.
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 183/94

    Verletzung einer gesellschaftsrechtlichen Treupflicht - Haftung eines

    Denn unter den Aktionären besteht nicht nur eine - sich aus dem Gesetz ergebende - allgemeine Verpflichtung, bestimmte Rechte Dritter nicht zu verletzen (zu einem derartigen Fall vgl. OLG Köln VersR 1984, 340).
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 194/94
    Denn unter den Aktionären besteht nicht nur eine - sich aus dem Gesetz ergebende - allgemeine Verpflichtung, bestimmte Rechte Dritter nicht zu verletzen (zu einem derartigen Fall vgl. OLG Köln VersR 1984, 340), vielmehr werden ihre Beziehungen untereinander durch das in einer Gesellschaft bestehende Mitgliedschaftsverhältnis geprägt, aus dem besondere, auf dieses Rechtverhältnis bezogene und seinem Inhalt entsprechende Pflichten (Treupflichten) der Mitglieder der Gesellschaft untereinander hervorgehen.
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 121/94
    Denn unter den Aktionären besteht nicht nur eine - sich aus dem Gesetz ergebende - allgemeine Verpflichtung, bestimmte Rechte Dritter nicht zu verletzen (zu einem derartigen Fall vgl. OLG Köln VersR 1984, 340), vielmehr werden ihre Beziehungen untereinander durch das in einer Gesellschaft bestehende Mitgliedschaftsverhältnis geprägt, aus dem besondere, auf dieses Rechtverhältnis bezogene und seinem Inhalt entsprechende Pflichten (Treupflichten) der Mitglieder der Gesellschaft untereinander hervorgehen.
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 186/94

    Verletzung einer gesellschaftsrechtlichen Treupflicht - Haftung eines

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 195/94

    Verletzung einer gesellschaftsrechtlichen Treupflicht - Haftung eines

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 197/94

    Schadenersatzklage wegen Verhinderung eines Kapitalherabsetzungsbeschlusses in

  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 118/94
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 137/94
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 139/94
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 141/94
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 162/94
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 163/94
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 196/94
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 178/94
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 140/94
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 142/94
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 157/94
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 152/94
  • LG Kaiserslautern, 15.05.1991 - 3 O 558/90

    Wann haftet der Tiefbauunternehmer für Kabelschäden?

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.05.1983 - 14 W 282/83   

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https://dejure.org/1983,1633
OLG Koblenz, 27.05.1983 - 14 W 282/83 (https://dejure.org/1983,1633)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.05.1983 - 14 W 282/83 (https://dejure.org/1983,1633)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Mai 1983 - 14 W 282/83 (https://dejure.org/1983,1633)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweis; Augenschein; Beweisgebühr; Schmerzensgeld; Narben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 338
  • VersR 1984, 340
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 04.02.1977 - 1 W 4615/76

    Voraussetzungen des Anfallens der Beweisgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 3

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.05.1983 - 14 W 282/83
    Dies stellte eine Augenscheinseinnahme über streitige Fragen im Sinne von § 371 ZPO dar (vgl. KG, MDR 1977, 765; Hartmann, Kostengesetze, 21. Aufl., BRAGO , § 31 7 Bf; Gerold/Schmidt, BRAGO , 7. Aufl., § 31 Rdn. 97).
  • OLG Koblenz, 13.08.1992 - 14 W 446/92

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr durch Wahrnehmungs eines Ortstermins

    Klärung strittiger Punkte gelangen will, nicht aber, wenn sich das Gericht lediglich allgemein unterrichten will, um den Sach- und Streitstoff besser einschätzen zu können (OLG Bamberg, JurBüro 1977, 353, 354; OLG Frankfurt/M., GRUR 1986, 198 ; OLG München, AnwBl 1990, 525; Senatsbeschlüsse vom 2. Juli 1981 - 14 W 303/81 -, JurBüro 1981, 1687 f. und vom 27. Mai 1983 - 14 W 282/83 -, VersR 1984, 340 ).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.03.1983 - 14 W 123/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3712
OLG Koblenz, 10.03.1983 - 14 W 123/83 (https://dejure.org/1983,3712)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.03.1983 - 14 W 123/83 (https://dejure.org/1983,3712)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. März 1983 - 14 W 123/83 (https://dejure.org/1983,3712)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Obsiegende Prozeßpartei; Mehrwertsteuer; Vorsteuerabzugsberechtigung

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 852
  • VersR 1984, 340
  • BB 1984, 240
  • Rpfleger 1983, 414
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 06.03.1990 - VII E 9/89

    Keine Erstattung der Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren, soweit

    c) Soweit in Rechtsprechung und Schrifttum die Auffassung vertreten wird, die auf die Vergütung des Prozeßbevollmächtigten entfallende Umsatzsteuer sei auch dann erstattungsfähig, wenn der Erstattungsberechtigte zum Vorsteuerabzug befugt sei, wird dies zum Teil damit begründet - oder stillschweigend vorausgesetzt -, daß der Erstattungsberechtigte dadurch keinen Vermögensvorteil erlange, weil er die erstattete Umsatzsteuer dann nicht als Vorsteuer geltend machen dürfe, bzw. den bereits vorgenommenen Vorsteuerabzug nach der Erstattung berichtigen müsse (vgl. Wollny, NJW 1970, 1343; FG Düsseldorf, Beschluß vom 23. Dezember 1981 V 45/81 EK, EFG 1982, 431; OLG Koblenz, Beschlüsse vom 10. März 1983 14 W 123/83, MDR 1983, 852; vom 31. Oktober 1985 14 W 532/85, MDR 1986, 324; Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, a. a. O., § 25 Rdnr. 7).

    e) Für die Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer auch in den Fällen der Vorsteuerabzugsberechtigung des Erstattungsberechtigten spricht somit lediglich das in Rechtsprechung und Schrifttum vielfach angeführte Argument, daß die Kostenfestsetzung als vereinfachtes Verfahren zur Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen nicht mit Problemen des materiellen Umsatzsteuerrechts belastet werden dürfe (so FG des Saarlandes, EFG 1984, 412; FG Düsseldorf, EFG 1982, 431, und EFG 1985, 629; OLG Koblenz, MDR 1983, 852, und MDR 1986, 324; Wollny, NJW 1970, 1343, 1344; Ziemer/Haarmann/Lohse/Beermann, a. a. O., Tz. 10754/3; Riedel/Sußbauer, a. a. O., § 25 Rdnr. 14).

  • OLG Nürnberg, 14.11.1990 - 5 W 3212/90

    Berücksichtigung der Mehrwertsteuer bei der Kostenfestsetzung bei

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 03.08.1983 - 1 U 51/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2967
OLG Karlsruhe, 03.08.1983 - 1 U 51/83 (https://dejure.org/1983,2967)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.08.1983 - 1 U 51/83 (https://dejure.org/1983,2967)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. August 1983 - 1 U 51/83 (https://dejure.org/1983,2967)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Omnibus; Straße; Kind ; Überqueren der Fahrbahn

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei Anfahren eines hinter einem Omnibus hervorlaufenden Kindes

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 340
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